Schützen Sie Ihr Unternehmen mit unseren modernen Brandschutzschulungen – bundesweit, direkt bei Ihnen vor Ort.
Diese Unternehmen vertrauen auf moderne Schulungslösungen für Arbeitssicherheit, Prävention und Risikomanagement.






Wir kombinieren jahrzehntelange Erfahrung mit modernster Technologie, um die besten Brandschutzlösungen für Ihr Unternehmen zu bieten.
Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen brennt und niemand ist vorbereitet.
Fehlende Schulung = Hohe Risiken
Viele Brände entstehen durch Unwissenheit. Schulungen sind der erste Schritt, um Risiken zu minimieren. Kleine Investition, großer Schutz!
Der Gesetzgeber verpflichtet Sie zur regelmäßigen Brandschutzunterweisung aller Mitarbeitenden. Wer nicht schult, riskiert Bußgelder und die Sicherheit der Belegschaft.
Schnelle Reaktion rettet Leben
Im Brandfall zählt jede Sekunde. Geschulte Mitarbeitende reagieren schnell, richtig und können Schlimmeres verhindern.
Milliardenverluste in Deutschland
Brände verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Mit einer professionellen Brandschutzschulung schützen Sie Ihr Unternehmen vor dem finanziellen Ruin.
Die FireSafe Academy unterstützt Unternehmen durch effektive Brandschutzlösungen und lebensrettende Schulungen. Praxisnah, modern und auf dem neuesten Stand.
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Schulungen, die Ihnen helfen, Sicherheit im Umgang mit Brandgefahren zu erlangen.
Oder laden Sie direkt unsere Checkliste „Die 7 teuersten Brandschutz-Fehler“ als PDF herunter. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und zeigen, wie Sie Ihr Unternehmen rechtssicher und effektiv vor Brandrisiken schützen können.
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur Brandschutzschulung. So erhalten Sie bereits vor der Buchung alle wichtigen Informationen zu Inhalten, Ablauf und Voraussetzungen.
Manche Institute bieten beides an einem Tag an.
Bei uns bewusst nicht – aus zwei Gründen:
Der Erste-Hilfe-Kurs umfasst nach DGUV Grundsatz 304-001 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zzgl. Pausen, also rund 7 Zeitstunden. Zusammen mit der Brandschutzhelfer-Ausbildung entstünde ein sehr langer Tag, der schnell an die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden (§ 3 ArbZG) stößt – und Aufmerksamkeit und Lernerfolg leiden.
Außerdem ist nach Auskunft der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) eine Kombination des Erste-Hilfe-Kurses mit der Brandschutzhelfer-Ausbildung an einem Tag nicht vorgesehen. Bei Verstößen kann die Ermächtigung der Ausbildungsstelle gefährdet sein.
Aus Verantwortung gegenüber den Teilnehmenden trennen wir beide Schulungen daher bewusst.
Eine berechtigte Frage.
Viele Anbieter beschränken sich auf das Minimum. Wir nehmen uns bewusst mehr Zeit: für die Gefahrenquellen in Ihrem Betrieb, für die Organisation im Brandfall und für ausreichend Löschübungen, damit wirklich alle selbst löschen.
Unsere Ausbilder kommen aus Feuerwehr und Rettungsdienst und wissen aus realen Einsätzen, wie entscheidend fundiertes Wissen im Ernstfall ist.
Unser Ziel: Sie haben nach dem Kurs nicht nur „eine Schulung gemacht“, sondern erkennen Gefahrenquellen – ob im Büro, in Hotels, Clubs oder Industrieanlagen. Das braucht Zeit, Praxisnähe und Erfahrung.
Virtuelle Realität ergänzt bei uns die Praxis – sie ersetzt sie nicht. Alle Teilnehmenden löschen zusätzlich mit einem echten Feuerlöscher: Zur Brandschutzhelfer-Ausbildung gehört nach DGUV Information 205-023 immer eine realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen.
In unseren VR-Trainings stehen über 60 realistische Szenarien zur Verfügung. In jedem Szenario können drei verschiedene Löschmittel ausprobiert werden und Sie sehen direkt, wie sich diese im Ernstfall verhalten.
Ein weiterer Vorteil:
Wir können das Evakuieren von Menschen unter realistischen Bedingungen üben ohne Gefahr, aber mit hohem Lerneffekt.
So stellen wir sicher, dass unsere Teilnehmer auf eine Vielzahl von Situationen vorbereitet sind. Effektiv, sicher und nachhaltig.
Ganz klare Antwort: Ja.
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber Beschäftigte für die Brandbekämpfung benennen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert das: Bei normaler Brandgefährdung, etwa im Büro, reichen in der Regel 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer – bei höherer Gefährdung, Schichtbetrieb oder vielen anwesenden Personen entsprechend mehr.
Das ist kein „nice to have“, sondern Arbeitgeberpflicht. Fehlt die Organisation, können Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft Maßnahmen anordnen – und nach einem Brand wird genau geprüft, ob der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt hat.
Dann wird’s kritisch, nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich.
Verletzen sich Beschäftigte, leistet zunächst die gesetzliche Unfallversicherung. Hat der Arbeitgeber seine Pflichten grob fahrlässig vernachlässigt, kann sie ihn jedoch in Regress nehmen (§ 110 SGB VII). Für Schäden bei Kunden und Besuchern haftet das Unternehmen nach allgemeinem Recht. Sachversicherer können bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften Leistungen kürzen, und im schlimmsten Fall wird strafrechtlich ermittelt.
Brandschutz rettet Leben und schützt Ihr Unternehmen vor dem finanziellen Kollaps.
Weil wir nicht einfach nur ein Zertifikat verteilen, wir bilden Menschen aus, die im Ernstfall handeln können.
Online-Seminare klingen nett, aber keine Simulation ersetzt die echte Praxis.
Unsere Schulung ist intensiv, interaktiv und realitätsnah – ob mit VR-Technik, Live-Demonstrationen oder Fallbeispielen aus echten Einsätzen.
Wer bei uns rausgeht, ist nicht nur informiert, sondern auch vorbereitet.